LGT Bank AG

LGT Bank AG setzt auf integrierte Systeme von Bosch Software Innovations

Customer Relationship Management, Anti-Geldwäscherei, Abgleich von Risikopersonen, Zahlungsverkehrsüberwachung

Portal für Kundenberater und Compliance

Die Frontend-Applikation LGT-Class ist bei der LGT Bank AG als Portal für Relationship Manager und Compliance im Einsatz. Das Portal basiert auf der Bosch Software Innovations Finanzplattform und bedient Kundenberater, Compliance- Verantwortliche und Intermediäre in mehreren Ländern. Die Anti-Money Laundering Lösung MLDS und Name Matching, das System zur Erkennung von Risikopersonen im Kundenbestand sind schon seit Jahren im Einsatz.

Neu hinzugekommen: Zahlungsverkehrsüberwachung zur Prüfung von Einträgen in Sanktionslisten

Für Fredy Zuberbühler, Head of Group Compliance bei der LGT Bank AG hat die Überwachung von Zahlungsausgängen und Zahlungseingängen drei Hauptgründe: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Wirtschaftsembargos der Liechtensteinischen Regierung), die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, die Minimierung des Geldwäscherei- und damit des Reputationsrisikos. Bewusst werden damit unerwünschte Gelder abgelehnt, z.B. aus Ländern ohne funktionierendes Rechtssystem.

Die Bank prüft alle Transaktionen - unabhängig von ihrer Höhe - auf Informationen, die in Zusammenhang mit Daten auf Sanktionslisten stehen, also Buchungstexte, Auftraggeber bzw. Empfänger.

Risikoorientierte Compliance: Reduzieren der False Positives

"Ein entscheidender Grund für den Einsatz dieser Softwarelösung war die Whitelisting Funktion. Sie ermöglicht es uns, bekannte Namen, Buchungstexte oder Banken zu definieren, die bei der Prüfung des Zahlungsverkehrs nicht mehr als Treffer angezeigt werden sollen. Dadurch reduzieren wir die 'false positives', also die Treffer, die kein Risiko darstellen und können uns auf die Abklärung der wirklich relevanten Fälle konzentrieren. Interessant für uns ist auch die Möglichkeit, Länderlimits zu vergeben. Damit werden Transaktionen an Länder, gegen die Wirtschaftssanktionen bestehen oder Non-Cooperative Countries or Territories (NCCT) der FATF nicht automatisch ausgeführt", erläutert Fredy Zuberbühler.